Bei einem Umzug mit Tieren gibt es einige Dinge die man beachten sollte. Braucht man die Zustimmung eines Vermieters? Geht es auch ohne Zustimmung? Wir geben Ihnen hier ein Paar nützliche Informationen rund um das Thema:
Kleintiere darf ein Mieter ohne Zustimmung des Vermieters in der Wohnung halten. Zu den Kleintieren gehören unter anderem auch Beuteltiere, Kanarienvögel, Mäuse, Kaninchen, Hamster usw. Die Tiergrösse spielt dabei keine große Rolle. Geschützte und gefährliche Tiere wie diverse Schlangenarten, Skorpione und Alligatoren sind hauptsächlich verboten weil Sie eine Gefahr für die Hausbewohner sind. Bei Haltung solcher gefährlichen Tiersorten brauchen Sie grundsätzlich die Zustimmung von Ihrem Vermieter.
Meistens ist es dann auch so, dass sie auch für kleine Katzen und Hunde auch die Zustimmung Ihres Vermieters brauchen. Ausnahmefälle gibt es dabei natürlich auch, somit sollten Sie sich immer im Vorhinein mit Ihrem Vermieter darüber absprechen. Dazu gibt es auch ganz verschiedene gerichtliche Verordnungen. In den meisten Fällen gibt es im Mietvertrag auch einen Punkt über die Tierhaltung. Wenn sich jemand zb. Eine Katze kaufen will, sollte er am besten zuerst das Einverständnis von seinem Vermieter holen.
Für Haustiere ist ein Umzug ins neue Zuhause meistens recht stressig. Wir geben Ihnen hier noch ein Paar Tipps wie sie den Umzug mit Tieren stressfrei erledigen: